Der „Party-Check“ führt die Nutzerinnen und Nutzer durch 18 ausgewählte Fragen zu aktuellen politischen Themen wie Gemeinschaftsschulen, Klimaschutz, Zuwanderung und den Umgang mit der AfD. Am Ende erhalten die Teilnehmenden ein Ergebnis, das in Prozent angibt, inwieweit sie mit den verschiedenen Parteien in den Themenbereichen übereinstimmen. Zusätzlich wird eine Position auf einer Links-Rechts-Skala berechnet. „Auf diese Weise können Nutzerinnen und Nutzer selbst Schwerpunkte setzen“, erklärt Dr. J. Philipp Thomeczek, der bereits zahlreiche Online-Wahlhilfen zu Wahlen, aber auch den BSW-O-Maten oder Populismus-Test entwickelt hat. Das Besondere: Die Parteipositionen stammen nicht von den Parteien selbst, sondern aus dem „Länder Expert Survey“, einer Befragung, in der über 50 Expertinnen und Experten der Politikwissenschaft für Sachsen-Anhalt teilgenommen haben. „Das bietet noch einmal eine ganz andere Perspektive als der Wahl-O-Mat“, so Thomeczek.
Anschließend haben die Nutzerinnen und Nutzer zwei Möglichkeiten: Sie können ihre Daten vollständig löschen lassen oder durch die Beantwortung weiterer Fragen, beispielsweise zur eigenen Wahlabsicht, die wissenschaftliche Forschung unterstützen.
Neue Funktionen für Sachsen-Anhalt: Gewichtung und englischsprachige Version
Der Party-Check wurde für die Wahl in Sachsen-Anhalt gezielt weiterentwickelt. So besteht nun die Möglichkeit, jede Frage mithilfe von drei Kategorien zu gewichten. „Die Gewichtung erlaubt eine noch feinere Berechnung der Übereinstimmung“, sagt Thomeczek, der in diesem Projekt mit Forschenden der Universitäten Jena, Greifswald, Darmstadt und Chemnitz kooperierte. Erstmals wird der Party-Check nun auch in englischer Sprache angeboten. In den kommenden Wochen werden weitere Tools für die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern entwickelt.
„Party-Check“ online: https://party-check.org
Kontakt:
Dr. Jan Philipp Thomeczek, Vergleichende Politikwissenschaft, Universität Potsdam
Telefon: 0331 977-4644
E-Mail: jan.philipp.thomeczekuuni-potsdampde
Medieninformation 05-08-2026 / Nr. 067